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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro
Ordnungsamt am Mittwoch, 29. April, vormittags nicht erreichbar

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

 

Das gesamte Ordnungsamt ist am Mittwoch, 29. April, wegen einer internen Veranstaltung vormittags nicht erreichbar. Wir bitten um Verständnis!

Mittwoch, 17. Dezember
Symbolbild mit dem neuen Handwerkerparkausweis mit dem Schriftzug 'Muster' und vier Straßenschildern mit den Städtenamen Schwabach, Erlangen, Nürnberg und Fürth über einem Handwerkerauto.

Die Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach vereinfachen künftig das Arbeiten für regionale Handwerksbetriebe: Mit dem neuen Handwerkspark-ausweis+ kann ab sofort in allen vier Städten erstmals ein gemeinsamer, einheitlicher Parkausweis beantragt werden.

Auf Grundlage einer abgestimmten Vereinbarung bieten die beteiligten Städte damit eine praxisnahe, unkomplizierte und zeitsparende Lösung für Betriebe, die regelmäßig in mehreren Kommunen tätig sind. Ein einziger Antrag genügt künftig, um den Ausweis in allen vier Städten zu nutzen. Damit entfallen Mehrfachanträge sowie der damit verbundene zusätzliche Verwaltungsauf-wand. Ziel der neuen Regelung ist es, Bürokratie abzubauen, Verfahren zu vereinfachen und somit die tägliche Arbeit von Handwerksbetrieben spürbar zu erleichtern.

So funktioniert der Handwerksparkausweis+
Mit dem „Handwerksparkausweis+“ können Handwerksbetriebe ihre Fahrzeuge beim Einsatz an der Arbeitsstelle bei Kundinnen und Kunden leichter abstellen, wenn sie Werkzeuge oder Material transportieren müssen.
Die Genehmigung erlaubt unter anderem:
• Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen bis zu zwei Stunden mit
Parkscheibe, ohne einen Parkschein lösen (bezahlen) zu müssen
• Parken in Fußgängerzonen während der Lieferzeiten
• Parken im eingeschränkten Halteverbot
• Parken auf Bewohnerparkplätzen

So funktioniert die Antragstellung
Der neue Ausweis kann ab sofort bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt beantragt werden, in der der Betriebssitz liegt - bequem online unter

• hwk-mittelfranken.de/handwerksparkausweis oder
• wirtschaft.nuernberg.de
oder vor Ort:
in Schwabach: beim Straßenverkehrsamt (Büro 2.14, Nördliche Ringstraße 2a-c, 91126 Schwabach), Mo-Fr 8 – 12 Uhr oder nach Terminvereinbarung
oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

in Nürnberg: beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sulzbacher Straße 2-6, 90489 Nürnberg)

in Erlangen: beim Amt für Stadtplanung und Mobilität, Abt. Straßenverkehr und Baustellen (Werner-von-Siemens-Str. 61, 1. OG, 91052 Erlangen)

in Fürth: beim Straßenverkehrsamt mit Terminvereinbarung (Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth)

Weitere Hinweise zur Antragstellung sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie unter https://www.hwk-mittelfranken.de/handwerksparkausweis