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Warnstreik im Öffentlichen Nahverkehr am Montag, 2. Februar

Streik auch beim Stadtverkehr Schwabach, weitere Informationen finden Sie hier

 

Waldfriedhof wieder geöffnet

Der Waldfriedhof ist seit Montag, 2. Februar, wieder geöffnet. Die Mitarbeitenden bedanken sich für Umsicht und Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.

Freitag, 30. Januar

Der Freistaat Bayern und die Stadt Schwabach gewähren für das Haushaltsjahr 2026 Zuschüsse zur Sportförderung.

Die staatliche Sportförderung richtet sich nach der Sportförderrichtline des Freistaats Bayern und die städtische Sportförderung nach der Richtlinie der Stadt Schwabach zur Förderung des Sports (Sportförderrichtlinie).

Gemeinnützige Vereine oder Sportabteilungen, die im Vereinsregister des Amtsgerichtes Nürnberg für Schwabach oder in der Liste der privilegierten Schützengesellschaften eingetragen sind und Mitglied im Bayer. Landessportverband oder im Bayer. Sportschützenbund bzw. Oberpfälzer Schützenbund sind und als Vereinszweck die Pflege des Sportes oder einer Sportart bestimmt haben, können Anträge auf Zuwendungen des Freistaats Bayern (Vereinspauschale) einreichen.

 

-Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Staatl. Vereinspauschale),

 

-Zuwendungen der Stadt Schwabach zum Sportbetrieb,

-Zuwendungen der Stadt Schwabach zu den Kosten für Übungsleiter in Sportvereinen und Sportabteilungen sowie

-Zuwendungen der Stadt Schwabach zum Unterhalt von Vereinssportanlagen

 

Die städt. Förderung setzt darüber hinaus die Mitgliedschaft im Stadtverband der Schwabacher Turn- und Sportvereine e.V., einen Mindestmitgliedsbestand von 25 Aktiven sowie einen Anteil von mindestens 50 % Schwabacher-Mitgliedern voraus.

 

Bitte die unterschiedlichen Fristen beachten,

für die staatliche Vereinspauschale ist der Stichtag                                    02. März 2026,

für die städtischen Zuschüsse ist der Stichtag                                            01. März 2026

 

Bis zu den o.g. Terminen müssen die Anträge im Schul- und Sportamt, Eisentrautstraße 2, Zi. Nr. 1.03, vollständig vorliegen.

 

Nach diesem Termin eingehende Anträge bzw. unvollständig abgegebene Anträge dürfen nicht berücksichtigt werden.

Antragsvordrucke sind im Schul- und Sportamt sowohl in Papierform als auch auf elektronischem Weg ab sofort erhältlich oder unter untenstehenden Link.

 

Da es nach unseren Erfahrungen immer wieder einige Vereine versäumen, ihren Antrag fristgerecht bzw. vollständig mit allen Anlagen und Angaben einzureichen, bitten wir die Vereine, den Antrag schon vor der Ausschlussfrist und zwar bis spätestens 18. Februar 2026 dem Schul- und Sportamt vorzulegen. Somit hat das Schul- und Sportamt noch die Möglichkeit, sich mit den Vereinen in Verbindung zu setzen, damit diese evtl. noch benötigte Unterlagen fristgerecht vorlegen können.

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