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Bei der Telefonanlage vom Melde- und Passamt sowie der Zulassungsstelle gibt es derzeit technische Probleme. Die Durchwahl -120 ist nur bei freier Leitung erreichbar. Außerhalb der Öffnungszeiten sowie bei Auslastung wird der Anruf sofort beendet und es erfolgt keine Bandansage. 

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Kinder in Grund-, Mittel- und Förderschulen ihre Schulpflicht in der Schule erfüllen, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten, also grundsätzlich der Eltern, kann aus zwingenden persönlichen Gründen hiervon eine Ausnahme gestattet werden.

 

 

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