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Aufgrund von Umstellungsarbeiten zur Einführung einer neuen Software muss die Unterhaltsvorschussstelle des Amtes für Jugend und Familie vom 3. bis zum 7. November für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben.

Die gewerbliche und entgeltliche Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist genehmigungspflichtig nach dem Personenbeförderungsgesetz. Die erforderlichen Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen gibt es im Bereich Straßenverkehrsangelegenheiten.