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Schulbetrieb am Freitag, 9. Januar 2026
Der Unterricht findet regulär in Präsenz statt. Sollten sich örtlich sehr widrige Witterungsverhältnisse ergeben, sind abweichende Lösungen möglich. Kinder, die wetterbedingt nicht zur Schule kommen können, gelten als entschuldigt. Das gilt auch, wenn Erziehungsberechtigte ihr Kind wegen der Witterung zu Hause behalten möchten.

  Die Zuständigkeit dieses Bereichs umfasst An-, Um- und Abmeldungen von Gewerben, Auskünfte aus dem Gewerberegister, Märkte, Imbiss- und Ausschankerlaubnisse, sowie Gaststättenerlaubnisse....

Gewerbliche Märkte, Ausstellungen oder Messen sind nach der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig (Festsetzung). Durch die Festsetzung erhalten die Veranstaltungen die sog. Marktprivilegien, z.B....

Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit   1. Bezeichnung der...