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Einschränkungen in einzelnen Dienststellen

In folgenden Dienststellen gibt es derzeit Einschränkungen: Bürgerbüro, Melde-, Pass- und Zulassungsstelle, Führerscheinstelle und Familienunterstützender Dienst.

Gewerbliche Märkte, Ausstellungen oder Messen sind nach der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig (Festsetzung). Durch die Festsetzung erhalten die Veranstaltungen die sog. Marktprivilegien, z.B. Wegfall des feiertagsrechlichen Arbeitsverbotes, Reisegewerbekartenfreiheit, Abweichung von Ladenschlussvorschriften.