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Wer die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt hierfür eine Heilpraktikererlaubnis. Diese kann auch auf das Gebiet der Psychotherapie bzw. Physiotherapie beschränkt erteilt werden. Die Überprüfung der erforderlichen Kenntnisse (Heilpraktikerprüfung) erfolgt beim Gesundheitsamt in Ansbach.

Ob im konkreten Einzelfall ärztliche oder medizinische Fachkenntnisse erforderlich sind, hängt:

• vom Ziel
• von der Methode und
• der Art der Tätigkeit ab.

Entscheidend für die Beurteilung, ob es sich um eine erlaubnispflichtige heilkundliche Tätigkeit im Sinne des Heilpraktikergesetzes handelt, ist die Frage,

• ob die Tätigkeit ihrer Methode nach bzw. durch die Ausübung von medizinisch unausgebildeten Laien gesundheitliche Schäden für Patienten verursachen kann

oder

• ihre sachgerechte Anwendung eine hinreichende diagnostische Abklärung voraussetzt.

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie beabsichtigen, Ihren künftigen Beruf als Heilpraktiker in der Stadt Schwabach auszuüben, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis bzw. einen Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie/ Podologie bei der Stadt Schwabach, Amt für Ordnungsangelegenheiten, stellen.

Ergänzend zum Antrag müssen Sie einige Nachweise und Unterlagen beibringen. Bei Zusendung des Antrags per Post sind von diesen Originalurkunden bzw. beglaubigte Kopien erforderlich. Bei einer persönlichen Anmeldung genügt die Vorlage der Originaldokumente. Beglaubigungen können Sie direkt im Ordnungsamt ausfertigen lassen.

Nachfolgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

- Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie) als Nachweis für die Vollendung des 25. Lebensjahres
- Lebenslauf (tabellarisch oder ausformuliert, mit Unterschrift)
- Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate, ausgestellt vom Hausarzt; Inhalt: Herr/Frau ..., geb. am..., wohnhaft in..., ist in gesundheitlicher, also in physischer und psychischer Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufes als Heilpraktiker/in geeignet.)
- Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten (Hoch-)Schule, es muss mindestens ein Hauptschulabschluss vorliegen (ausländische Schulzeugnisse müssen von einer deutschen Behörde anerkannt sein).
- Für die Prüfung im Teilbereich der Physiotherapie ist ergänzend die Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Physiotherapeut/in“ entsprechend § 1 Abs. 1 Nr. 2 MPhG) vorzulegen.

Desweiteren Angaben darüber:

- ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist.
- ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde zuvor bereits eine entsprechende Erlaubnis beantragt wurde.
- ob Sie die Heilpraktikerprüfung oder die Prüfung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie bzw. der Physiotherapie ablegen wollen.

Diese Erklärungen können Sie mit dem beiliegenden Formular mit den obenstehenden Antragsunterlagen abgeben.

Die Prüfungen finden zweimalig im Jahr beim Gesundheitsamt Ansbach statt. Bei der Stadt Schwabach müssen für die Prüfung im März spätestens zum 31.12. des Vorjahres die Antragsunterlagen vorliegen, für die Prüfung im Oktober bis zum 30.06. des laufenden Jahres. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsamtes Ansbach.

ACHTUNG:

Aus organisatorischen Gründen kann das Gesundheitsamt Ansbach nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern für die Heilpraktikerprüfung zulassen. Es ist aber beabsichtigt, jedem Kandidaten die Überprüfung innerhalb eines Jahres zu ermöglichen!