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Personalausfälle in einzelnen Dienststellen

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr.

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

Aufgrund der Urlaubszeit kann die Bürgerbauberatung in den Sommerferien vom 3. August bis einschließlich 11. September nur eingeschränkt angeboten werden. Infos dazu hier.

Die Führerscheinstelle ist bis Ende August telefonisch nicht erreichbar. Infos zur Terminvereinbarung gibt es hier.

Auf welcher Grundlage basiert die KSpS?

Auf Grundlage der Bayerischen Bauordnung gibt es für die Stadt Schwabach eine KSpS für private Spielplätze.

 

Wann gilt die KSpS?

Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen besteht die Verpflichtung eines ausreichend großen Kinderspielplatzes.

 

Was wird in der KSpS geregelt?

Zur Erfüllung der Spielplatzpflicht regelt sie die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und die Unterhaltung von Spielplätzen sowie die Ablöse der Pflicht.

 

Welche Ziele verfolgt die KSpS?

Ziele der KSpS für private Spielplätze sind die wohnortnahe Abdeckung mit Spielplätzen, je nach Altersgruppen, Kinder bis sechs Jahre und Kinder von sechs bis zwölf Jahre im Sinne der DIN 18034-1, mit unterschiedlicher Gestaltung und Ausstattung. Zum anderen sorgt die KSpS für eine Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und Transparenz bei der Errichtung von privaten Spielplätzen innerhalb der Stadt Schwabach.

 

Wie ist Umsetzung der KSpS darzustellen?

Private Kinderspielplätze sind detailliert mit Lage, Größe, Beschaffenheit und Ausstattung in einem qualifizierten Freiflächengestaltungsplan (FFGP) darzustellen. Mit dem Bauantrag ist eine genaue Spielplatzberechnung einzureichen.