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Einschränkungen in einzelnen Dienststellen

In folgenden Dienststellen gibt es derzeit Einschränkungen: Bürgerbüro, Melde-, Pass- und Zulassungsstelle, Führerscheinstelle und Familienunterstützender Dienst.

Dienstag, 29. September 2026
Mehrere Menschen stehen vor der Schule und die neue Beschilderung ist zu sehen.
Im Spätsommer 2025 wurde das Durchfahrtverbot erstmals getestet (Archivfoto).

Das zeitlich begrenzte Durchfahrtsverbot in der Straße „Am Wasserschloss“ wird dauerhaft beibehalten. Das hat der Ausschuss für Umwelt und Mobilität nach der Auswertung eines einjährigen Verkehrsversuchs beschlossen. Ziel ist es, den Schulweg zur Zwieseltal-Grundschule sicherer zu machen.
Seit September 2025 dürfen Kraftfahrzeuge die Straße an Schultagen zwischen 7:30 und 16 Uhr nicht durchfahren. Ausgenommen ist unter anderem der Linienverkehr. Gleichzeitig wurde die Buslinie 83 durch die Straße „Am Wasserschloss“ geführt. Dadurch verkürzt sich für zahlreiche Schülerinnen und Schüler der Schulweg und es sind weniger Straßenquerungen im Bereich der Baimbacher Straße erforderlich.
Verkehrserhebungen und Rückmeldungen der Beteiligten zeigen, dass sich die Situation seit Einführung der Regelung verbessert hat. Insbesondere der Durchgangsverkehr vor der Schule ist zurückgegangen. Die Schulleitung begrüßt die dauerhafte Regelung ausdrücklich: „Ein großer Vorteil ist, dass die sogenannten Elterntaxis nicht mehr direkt vor der Schule halten oder parken.“ Dadurch könne auch der Linienbus die Haltestelle sicherer anfahren. Für die Kinder seien die früher teilweise unübersichtlichen Situationen zwischen parkenden Autos deutlich reduziert worden.
Auch der Elternbeirat zieht ein positives Fazit: „Die Verkehrssituation vor der Schule hat sich deutlich entspannt. Ich denke, wir können das als Erfolg werten.“
Die Polizei sieht durch das Durchfahrtsverbot ebenfalls eine Verbesserung der Verkehrssicherheit. Einzelne Fahrzeuge missachten die Regelung allerdings weiterhin. Deshalb sind nach den Ferien erneut verstärkte Kontrollen vorgesehen.
Eine Öffnung der Straße während der Ferien wurde geprüft, aber verworfen. Mit dem schrittweisen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung werden auch in den Ferien Kinder die Schule besuchen. Deshalb gilt das Durchfahrtsverbot weiterhin ganzjährig zu den festgelegten Zeiten.