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Die Ämter und Dienststellen der Stadt Schwabach sowie das Bürgerbüro sind am Kirchweihmontag, 22. September, ab 12 Uhr geschlossen.

Verordnung über das Verbot des Mitführens von alkoholischen Getränken aller Art auf die Festgelände der Schwabacher Kirchweihen und anderer Festveranstaltungen im Stadtgebiet