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Die Ämter und Dienststellen der Stadt Schwabach sowie das Bürgerbüro sind am Kirchweihmontag, 22. September, ab 12 Uhr geschlossen.

Verordnung der Stadt Schwabach über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über Darstellungen durch Bildwerfer

Vollzugsrichtlinie zu § 3 Abs. 1 Plakatierungsverordnung