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Die Ämter der Stadtverwaltung, einschließlich des Bürgerbüros und der Volkshochschule sowie des Pflegestützpunkts schließen am Mittwoch, 19. November, wegen einer betrieblichen Veranstaltung bereits um 12:00 Uhr.
Ausnahmen: Die Stadtbibliothek ist von 10 bis 13 Uhr und von 16 bis 18 Uhr geöffnet. Das Stadtmuseum ist von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Das Entsorgungs-Zentrum Schwabach mit Recyclinghof ist von 10 bis 17 Uhr geöffnet.

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (Selbstbestimmungsgesetz - SBGG) tritt am 1. November 2024 in Kraft.

 

Ablauf

Wenn Sie eine Erklärung zur Bestimmung Ihres Geschlechtes und Ihres/Ihrer Vornamen abgeben möchten,  müssen Sie diese Erklärung mindestens drei Monate im Voraus (gesetzliche Wartefrist) schriftlich anmelden (Antrag).

 

Nach der Wartefrist, werden wir Sie dann zur Vereinbarung eines persönlichen Termines kontaktieren.

Die Anmeldung wird gegenstandslos, wenn die Erklärung nicht innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung abgegeben wird.

Innerhalb eines Jahres kann keine weitere oder erneute Erklärung abgegeben werden.

 

Zuständigkeit

Die Erklärung wird erst mit der Entgegenname des zuständigen Standesamt wirksam. 

 Zuständig ist:

1. Wenn Ihre Geburt in einem deutschen Geburtenregister beurkundet ist, das Standesamt, das Ihr Geburtenregister führt
2. Wenn 1. nicht zutrifft, das Standesamt, das Ihr Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister führt
3. Wenn auch 2. nicht zutrifft, das Standesamt, in dessen Amtsbezirk Sie wohnen
4. Wenn Sie im Ausland wohnen, das Standesamt, in dessen Amtsbezirk Sie zuletzt gewohnt haben
5. Wenn nichts davon zutrifft, das Standesamt I in Berlin

 

Sie können sich direkt an das zuständige Standesamt oder an das Standesamt an Ihrem Wohnort wenden.

 

Kosten

Die Gebühr für die Erklärung beträgt 60 €.

 

 

Weitere Informationen

Bei Fragen senden Sie uns bitte eine E-Mail mit dem Betreff "Selbstbestimmungsgestz" an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und geben darin bitte auch Ihre Telefonnummer mit an.

Insbesondere bitten wir Sie, bei geplanten Erklärungen von ausländischen Staatsbürgern, Minderjährigen oder Personen mit Betreuer sich vorab zu erkundigen.

 

 

 

Zum Thema

Links:

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:

persönliche Vorsprache nach Termin erforderlich (wenn die Erklärung mindestens 3 Monate vorher angemeldet wurde)

Personalausweis/Reisepass

Geburtsurkunde (falls vorhanden auch Eheurkunde)

Antragsformulare

e-government Formular:

Anmeldung einer Erklärung nach dem SBGG