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Die Ämter der Stadtverwaltung, einschließlich des Bürgerbüros und der Volkshochschule sowie des Pflegestützpunkts schließen am Mittwoch, 19. November, wegen einer betrieblichen Veranstaltung bereits um 12:00 Uhr.
Ausnahmen: Die Stadtbibliothek ist von 10 bis 13 Uhr und von 16 bis 18 Uhr geöffnet. Das Stadtmuseum ist von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Das Entsorgungs-Zentrum Schwabach mit Recyclinghof ist von 10 bis 17 Uhr geöffnet.

Das Standesamt Schwabach ist für die Beurkundung der Sterbefälle zuständig, die in Schwabach eingetreten sind.

In der Regel übernimmt das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl für Sie die Anzeige eines Sterbefalles und die Abwicklung der Formalitäten. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen.

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet. Bitte nutzen Sie dazu die Sterbefallanzeige online für Einrichtungen.


Wenn Sie den Sterbefall persönlich bei uns anzeigen möchten, beraten wir Sie gerne telefonisch zu den nötigen Unterlagen.

 

Soweit der Sterbefall nicht im Krankenhaus eintritt, ist er beim Standesamt spätestens am darauffolgenden Werktag anzuzeigen.

 

 

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • Ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil)
  • Sterbefallanzeige (vollständig ausgefüllt)
  • Nachweis zur Person des Anzeigenden (Ausweis)
  • Kopie des Ausweises des Verstorbenen
  • Urkunden, die Namen und Familienstand des Verstorbenen belegen