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Warnstreik im Öffentlichen Nahverkehr am Montag, 2. Februar

Streik auch beim Stadtverkehr Schwabach, weitere Informationen finden Sie hier

Waldfriedhof wieder geöffnet

Der Waldfriedhof ist seit Montag, 2. Februar, wieder geöffnet. Die Mitarbeitenden bedanken sich für Umsicht und Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.

Papiertonnen bitte stehen lassen

Papiertonnen, die bei der regulären Tour nicht geleert wurden, bitte stehen lassen. Sie werden noch geleert.

Das Standesamt Schwabach ist für die Beurkundung der Sterbefälle zuständig, die in Schwabach eingetreten sind.

In der Regel übernimmt das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl für Sie die Anzeige eines Sterbefalles und die Abwicklung der Formalitäten. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen.

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet. Bitte nutzen Sie dazu die Sterbefallanzeige online für Einrichtungen.


Wenn Sie den Sterbefall persönlich bei uns anzeigen möchten, beraten wir Sie gerne telefonisch zu den nötigen Unterlagen.

 

Soweit der Sterbefall nicht im Krankenhaus eintritt, ist er beim Standesamt spätestens am darauffolgenden Werktag anzuzeigen.

 

 

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • Ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil)
  • Sterbefallanzeige (vollständig ausgefüllt)
  • Nachweis zur Person des Anzeigenden (Ausweis)
  • Kopie des Ausweises des Verstorbenen
  • Urkunden, die Namen und Familienstand des Verstorbenen belegen