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Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen öffnet das Bürgerbüro im Rathaus bis auf weiteres montags von 8 bis 14 Uhr, dienstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs bis freitags von 8 bis 14 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr. Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich. Alle Infos hier

 

Stadtkasse und Steueramt am Freitag, 15. Mai, geschlossen

Die Stadtkasse und das Steueramt sind am Freitag, 15. Mai, komplett geschlossen. Die Finanzsoftware steht an diesem Tag nicht zur Verfügung, weil ein städtischer Server umzieht. Die Beschäftigten stehen an diesem Tag auch nicht für telefonische Anfragen zur Verfügung.

 

 

 

 

Das Standesamt Schwabach ist für die Beurkundung der Sterbefälle zuständig, die in Schwabach eingetreten sind.

In der Regel übernimmt das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl für Sie die Anzeige eines Sterbefalles und die Abwicklung der Formalitäten. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen.

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet. Bitte nutzen Sie dazu die Sterbefallanzeige online für Einrichtungen.


Wenn Sie den Sterbefall persönlich bei uns anzeigen möchten, beraten wir Sie gerne telefonisch zu den nötigen Unterlagen.

 

Soweit der Sterbefall nicht im Krankenhaus eintritt, ist er beim Standesamt spätestens am darauffolgenden Werktag anzuzeigen.

 

 

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • Ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil)
  • Sterbefallanzeige (vollständig ausgefüllt)
  • Nachweis zur Person des Anzeigenden (Ausweis)
  • Kopie des Ausweises des Verstorbenen
  • Urkunden, die Namen und Familienstand des Verstorbenen belegen