Inside Banner
Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen öffnet das Bürgerbüro im Rathaus bis auf weiteres montags von 8 bis 14 Uhr, dienstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs bis freitags von 8 bis 14 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr. Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich. Alle Infos hier

 

Stadtkasse und Steueramt am Freitag, 15. Mai, geschlossen

Die Stadtkasse und das Steueramt sind am Freitag, 15. Mai, komplett geschlossen. Die Finanzsoftware steht an diesem Tag nicht zur Verfügung, weil ein städtischer Server umzieht. Die Beschäftigten stehen an diesem Tag auch nicht für telefonische Anfragen zur Verfügung.

 

 

 

 

Im Standesamt Schwabach können Sie in der Regel dann Urkunden bekommen, wenn eine Geburt, eine Eheschließung oder ein Sterbefall im Stadtgebiet von Schwabach eingetreten ist.

 

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung von Urkunden ohne Termin nicht möglich ist!

 

Wie kann ich eine Urkunde beantragen?

Am bequemsten beantragen Sie Ihre Urkunde über unser Online-Portal. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen Paypal und Kreditkarte zur Verfügung. Die Urkunde wird Ihnen i.d.R. innerhalb von 10 Tagen zugestellt. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich die Bearbeitungszeit zu Stoßzeiten verlängern kann.

Die genaue Form der Urkunde (Reguläre Urkunde, Abschrift, A5, international usw.) können Sie im Bestellverlauf auswählen.

 

Wenn Sie eine Urkunde persönlich abholen möchten, bestellen Sie diese bitte hier vor. Sie bekommen dann mitgeteilt, wenn Ihre Urkunde abholbereit ist. Die Gebühr ist dann vor Ort zu bezahlen.

 

Welche Urkunden bekomme ich?

Aus dem Standesamt geführten Personenstandsregistern können folgende Urkunden ausgestellt werden:

  • Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde
  • internationale Urkunden zur Verwendung im Ausland
  • Urkunden im Stammbuchformat
  • beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
Wie hoch sind die Gebühren?

Die Gebühren für Bayern ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis des Kostengesetzes:

  • beglaubigte Abschriften: 12 Euro
  • Urkunden: 12 Euro

 

Was kann ich tun wenn die Online-Urkundenbeantragung fehlschlägt?

In den meisten Fällen, liegt es an den Einstellungen des Pop-Up-Blockers. Die Beantragung der Urkunde muss zwingend in einem eigenen Fenster öffnen!

Bitte schalten Sie den Blocker aus oder geben sie in ihrem Browser manuell folgende Adresse ein:  www.buergerservice-portal.de/bayern/schwabach