Namenserklärungen
Mit dem seit dem 01.05.2025 in Kraft getretenen neuen Namensrecht wurden die Erklärungsmöglichkeiten ausgeweitet. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Justizministeriums.
Vom Standesamt werden u.a. folgende Namensklärungen entgegengenommen:
• Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
• Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens an den Ehenamen / Erklärung von Doppelnamen für beide
• Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
• Namenserteilungen und Anschlusserklärungen für Kinder
• Einbenennungen/Rückbennungen
• Angleichungserklärungen (z.B. bei Spätaussiedlern, bei eingebürgerten Personen)
• Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Was ist mitzubringen:
Bei allen Namenserklärungen ist die Vereinbarung eines persönlichen Termins zur Erklärung erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin telefonisch oder per Mail-Anfrage (mit Angabe um welche Erklärung es sich handelt).
Wir informieren Sie gerne vorab telefonisch über die Erklärungsmöglichkeiten und/oder die benötigten Unterlagen für die jeweiligen Namenserklärungen. Bitte bringen Sie in jedem Fall Ihren Ausweis/Reisepass mit.
Hinweis: Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Gebühren:
Für standesamtlichen Namenserklärungen fällt eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR pro Erklärung an.
Zudem fällt für eine Bescheinigung über die Namensänderung eine weitere Gebühr in Höhe von 12,00 EUR an.