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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro
Ordnungsamt am Mittwoch, 29. April, vormittags nicht erreichbar

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

 

Das gesamte Ordnungsamt ist am Mittwoch, 29. April, wegen einer internen Veranstaltung vormittags nicht erreichbar. Wir bitten um Verständnis!

Namenserklärungen

Mit dem seit dem 01.05.2025 in Kraft getretenen neuen Namensrecht wurden die Erklärungsmöglichkeiten ausgeweitet. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Justizministeriums

 

Vom Standesamt werden u.a. folgende Namensklärungen entgegengenommen:

• Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens

• Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens an den Ehenamen / Erklärung von Doppelnamen für beide / Widerruf des Ehenamens
• Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
• Namenserteilungen und Anschlusserklärungen für Kinder
• Einbenennungen/Rückbennungen
• Angleichungserklärungen (z.B. bei Spätaussiedlern, bei eingebürgerten Personen)

• Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz

 

Was ist mitzubringen:

Bei allen Namenserklärungen ist die Vereinbarung eines persönlichen Termins zur Erklärung erforderlich. 

Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin telefonisch oder per Mail-Anfrage (mit Angabe um welche Erklärung es sich handelt).
Wir informieren und beraten Sie gerne vorab telefonisch über die Erklärungsmöglichkeiten und/oder die benötigten Unterlagen für die jeweiligen Namenserklärungen. Bitte bringen Sie in jedem Fall Ihren Ausweis/Reisepass mit.
Hinweis: Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

 

Gebühren:


Für standesamtlichen Namenserklärungen fällt eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR pro Erklärung an.
Zudem fällt für eine Bescheinigung über die Namensänderung eine weitere Gebühr in Höhe von 12,00 EUR an.