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Mittwoch, 01. Januar

Die Stadt Schwabach hat den qualifizierten Mietspiegel 2024 (PDF-Download) veröffentlicht. Die neuen Werte gelten ab dem 1. Januar 2025.

Der qualifizierte Mietspiegel dient Mietern und Vermietern als Leitfaden für die Höhe der Nettokaltmiete in Schwabach und berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Lage, Ausstattung und Wohnlage.

Ein qualifizierter Mietspiegel muss im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden, damit dieser weiterhin als qualifiziert gilt. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. In Schwabach erfolgt die Anpassung gemäß des ermittelten Preisindex voraussichtlich zum 1. Januar 2027.

Der Mietspiegel wurde von den Interessenvertretungen der Vermieter und der Mieter, dem Haus- und Grundbesitzerverein und dem Mieterverein anerkannt.

Bei der Verwendung des Mietspiegels beachten Sie bitte den folgenden Hinweis bezüglich des Merkmals „Beschaffenheit“:

Das Merkmal „Beschaffenheit“ wird im Mietspiegel durch das Baujahr dargestellt, weil die Beschaffenheit verschiedener Wohnungen wesentlich durch die während bestimmter Zeitperioden übliche Bauweise charakterisiert wird. Maßgeblich ist dabei das Baujahr bzw. die Bezugsfertigkeit des Gebäudes, wobei zwei Ausnahmen bestehen:
• Nachträglich errichtete bzw. ausgebaute Dachgeschosswohnungen werden entsprechend dem Baujahr eingeordnet, in dem sie bezugsfertig geworden sind.
• Grundlegend modernisierte Wohnungen können in das Baujahr eingeordnet werden, in dem die Wohnung wieder bezugsfertig wurde. Eine grundlegende Modernisierung ist dann gegeben, wenn ein Umbau im Sinne des § 16 Wohnraumförderungsgesetz mit wesentlichem Aufwand durchgeführt wurde. Ein wesentlicher Bauaufwand bedeutet laut Rechtsprechung, dass mindestens ein Drittel der Kosten aufgewandt wurde, die für die Erstellung einer vergleichbaren Neubauwohnung dieses Jahrgangs aufgewandt werden mussten.