Unter Wohnungsbindung versteht man die Belegung von staatlich geförderten Wohnungen (Sozialmietwohnnungen) mit berechtigten Personen. Hierzu ist ein Wohnberechtigungsschein zu beantragen.
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Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch, 1. bis 3. Juni: 8 bis 12 Uhr, Donnerstag (Fronleichnam) bis Samstag, 4. bis 6. Juni: geschlossen