Unter Wohnungsbindung versteht man die Belegung von staatlich geförderten Wohnungen (Sozialmietwohnnungen) mit berechtigten Personen. Hierzu ist ein Wohnberechtigungsschein zu beantragen.
Sprache auswählen
Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr
Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.