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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro
Ordnungsamt am Mittwoch, 29. April, vormittags nicht erreichbar

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

 

Das gesamte Ordnungsamt ist am Mittwoch, 29. April, wegen einer internen Veranstaltung vormittags nicht erreichbar. Wir bitten um Verständnis!

Regen

Aufgrund des Bayerischen Wassergesetzes und der Gemeindeordnung hat die Stadt Schwabach eine Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (EWS) erlassen, in der u.a. auch die erforderliche Genehmigung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlagen beschrieben ist.

Diese Entwässerungssatzung (EWS) soll u.a. nachfolgenden Punkten dienlich werden:

  • Klare Festlegungen, welche Unterlagen einem Bauantrag bzgl. der Entwässerungsgenehmigung beigefügt werden müssen.
  • Erhebung der gebührenrelevanten, versiegelten Flächen zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr (= geteilter Gebührenmaßstab, GGM)

Die Niederschlagswassergebühr eines Grundstücks errechnet sich aus den überbauten und befestigten Flächen, von denen aus das Niederschlagswasser in den Kanal entwässert. Dabei fließt die Art der Versiegelung bzw. die Ausführung der Oberflächen in die Gebührenberechnung mit ein. Grundlage dafür ist der sogenannte Erhebungsbogen und anhängende Versiegelungsplan:

GGM AAS68

Nähere Informationen finden Sie in einer hierfür aufgelegten Informationsbroschüre. Hierin erfahren Sie auch, welche Unterlagen bzgl. der Niederschlagswassergebühr von den Eigentümern einzureichen sind. Auch Hinweise, wie Sie diese Unterlagen idealerweise ausfüllen, sind darin enthalten.