Bebauungsplan S-122-26 "Östlich der Huttersbühlstraße"
in Aufstellung
Vorrangiges planerisches Ziel ist die Entwicklung einer Wohnbebauung östlich der Huttersbühlstraße. Im Rahmen des Baubauungsplanverfahrens soll die Erschließung der im hinteren Bereich des Gesamtgrundstückes künftig möglichen Bebauung mit z.B. Einfamilien- bzw. Doppelhäusern sichergestellt und eine sinnvolle, für das Gemeinwohl wichtige Entwicklung des Grünbestands auf den Grundstücken gewährleistet werden.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist städtebaulich erforderlich, da eine ungesteuerte Bebauung nach § 34 BauGB den entstandenen städtebaulichen Missstand nicht heilen kann.
| Verfahrensstand | Datum | |
|---|---|---|
| X | Aufstellungsbeschluss | 07.08.2026 |
| Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | ||
| Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | ||
| Satzungsbeschluss | ||
| Rechtskräftig |
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