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Einschränkungen in einzelnen Dienststellen

In folgenden Dienststellen gibt es derzeit Einschränkungen: Bürgerbüro, Melde-, Pass- und Zulassungsstelle, Bürgerbauberatung und Führerscheinstelle und beim Familienunterstützenden Dienst.

Das Halten von Hunden ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die Steuerverwaltung erstellt die Hundesteuerbescheide und führt das Erhebungsverfahren durch.

Näheres dazu finden Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Schwabach.

Im Bürgerbüro können Hunde an- und abgemeldet werden. Formular zur Anmeldung oder Abmeldung eines Hundes