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Bei der Telefonanlage vom Melde- und Passamt sowie der Zulassungsstelle gibt es derzeit technische Probleme. Die Durchwahl -120 ist nur bei freier Leitung erreichbar. Außerhalb der Öffnungszeiten sowie bei Auslastung wird der Anruf sofort beendet und es erfolgt keine Bandansage. 

Das Halten von Hunden ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die Steuerverwaltung erstellt die Hundesteuerbescheide und führt das Erhebungsverfahren durch.

Näheres dazu finden Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Schwabach.

Im Bürgerbüro können Hunde an- und abgemeldet werden. Formular zur Anmeldung oder Abmeldung eines Hundes