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Seit dem 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Mit dem AGG wird das seit 1994 geltende Gesetz zum Schutz vor sexueller Belästigung - Beschäftigtenschutzgesetz - abgelöst. Das AGG hat zum Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Es beinhaltet u. a. eine Verpflichtung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, gegen Benachteiligungen aufgrund von Belästigungen und sexuellen Belästigungen vorzugehen.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten Mittelfranken hat eine Broschüre herausgegeben und möchte damit die Beschäftigten und Personalverantwortlichen über die gesetzlich notwendigen und möglichen Schutz- und Präventionsmaßnahmen bei Belästigung und sexueller Belästigung informieren und zum Abbau dieser Benachteiligung beitragen.