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Verwaltung "zwischen den Jahren" geschlossen

Die Stadtverwaltung ist von Mittwoch, 24.12.2025, bis einschließlich Donnerstag, 01.01.2026, geschlossen. Für unaufschiebbare Angelegenheiten sind einzelne Dienststellen erreichbar: Weitere Informationen

Das Stadtmuseum ist von 26. bis 28. Dezember 10 bis 18 Uhr bei freiem Eintritt geöffnet.

ACHTUNG!

Generell empfiehlt die Zulassungsstelle im Rahmen des Fahrzeugverkaufs, das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen. Ansonsten kann es zu Schwierigkeiten später bei der Außerbetriebsetzung kommen.

Speziell beim Verkauf ins Ausland rät die Zulassungsstelle zur Außerbetriebsetzung, da später kein Zugriff auf das Auto bzw. die Fahrzeugunterlagen möglich ist.

 

Bei Verkauf eines Fahrzeugs ist folgendes an den Käufer auzuhändigen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein)
  • Kennzeichen
  • vorhandene Prüfberichte (Hauptuntersuchung)

Lassen Sie sich Name und Adresse des Käufers sowie die Übergabe (schriftlich) bestätigen. Erst mit Eingang der Verkaufsmitteilung (Formular) bei der Zulassungsbehörde endet für den Verkäufer die Steuerpflicht.

Besonders wichtig ist es, dass Sie sich den Personalausweis des Käufers zeigen lassen und die Anschrift im Ausweis mit der im Kaufvertrag vergleichen. Überzeugen Sie sich von der Gültigkeit des Personalausweises.