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Vorsorglicher Unterrichtsabbruch am Wolfram-von-Eschenbach-Gymnasium

Am Wolfram-von-Eschenbach-Gymnasium ist im Rahmen des Chemieunterrichts eine Flüssigkeit ausgetreten. Der Unterricht wurde daraufhin vorsorglich und unter Aufsicht der Feuerwehr beendet.

Für Schülerinnen, Schüler oder Lehrkräfte bestand und besteht keine akute Gefahr.

Die Schülerinnen und Schüler befinden sich derzeit in der Turnhalle und können dort von ihren Eltern abgeholt werden oder sind bereits auf dem Heimweg.

Der Schulbetrieb findet am Montag wieder regulär statt.

Die Stadt Schwabach bedankt sich bei der Feuerwehr sowie der Schulleitung für das schnelle und besonnene Handeln.

ACHTUNG!

Generell empfiehlt die Zulassungsstelle im Rahmen des Fahrzeugverkaufs, das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen. Ansonsten kann es zu Schwierigkeiten später bei der Außerbetriebsetzung kommen.

Speziell beim Verkauf ins Ausland rät die Zulassungsstelle zur Außerbetriebsetzung, da später kein Zugriff auf das Auto bzw. die Fahrzeugunterlagen möglich ist.

 

Bei Verkauf eines Fahrzeugs ist folgendes an den Käufer auzuhändigen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein)
  • Kennzeichen
  • vorhandene Prüfberichte (Hauptuntersuchung)

Lassen Sie sich Name und Adresse des Käufers sowie die Übergabe (schriftlich) bestätigen. Erst mit Eingang der Verkaufsmitteilung (Formular) bei der Zulassungsbehörde endet für den Verkäufer die Steuerpflicht.

Besonders wichtig ist es, dass Sie sich den Personalausweis des Käufers zeigen lassen und die Anschrift im Ausweis mit der im Kaufvertrag vergleichen. Überzeugen Sie sich von der Gültigkeit des Personalausweises.