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Für die Zulassung eines Neufahrzeuges der Klassen M (PKW, Wohnmobil, Busse), N (LKW, Sattelzugmaschinen) und O (Anhänger) für das keine EG-Typgenehmigung (Certificate of Conformity, COC) vorliegt, ist eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV zu beantragen.

Für die Zulassung aller übrigen neuen oder gebrauchten Fahrzeuge für die keine EG-Typgenehmigung (Certificate of Conformity, COC) vorliegt, ist eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu beantragen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie durch Veränderungen am Fahrzeug (z. B. Gasanlageneinbau, Fahrwerksänderungen etc.) ein Gutachten nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO vom amtlich anerkannten Sachverständigen/Technischen Dienst erhalten haben, da auch hier die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erloschen ist und somit neu erteilt werden muss.

 

Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.

Zum Thema

Downloads:

SEPA-Lastschriftverfahren

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen/Technischen Dienstes inkl. Anlagen (im Original)
  • evtl. bereits vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein (auch ausländische)
  • evtl. bereits vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief (auch ausländische)
  • neue Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
  • Personalausweis/Reisepass des Fahrzeughalters/in
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Bei erledigung durch Dritte: spezielle Zulassungsvollmacht inkl. SEPA-Lastschriftverfahren mit Unterschrift Fahrzeughalter/in
  • Bei Zulassung auf Minderjährige: Zustimmung der Erziehungsberechtigten