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Personalausfälle in einzelnen Dienststellen

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr.

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

Aufgrund der Urlaubszeit kann die Bürgerbauberatung in den Sommerferien vom 3. August bis einschließlich 11. September nur eingeschränkt angeboten werden. Infos dazu hier.

Die Führerscheinstelle ist bis Ende August telefonisch nicht erreichbar. Infos zur Terminvereinbarung gibt es hier.

Für die Zulassung eines Neufahrzeuges der Klassen M (PKW, Wohnmobil, Busse), N (LKW, Sattelzugmaschinen) und O (Anhänger) für das keine EG-Typgenehmigung (Certificate of Conformity, COC) vorliegt, ist eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV zu beantragen.

Für die Zulassung aller übrigen neuen oder gebrauchten Fahrzeuge für die keine EG-Typgenehmigung (Certificate of Conformity, COC) vorliegt, ist eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu beantragen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie durch Veränderungen am Fahrzeug (z. B. Gasanlageneinbau, Fahrwerksänderungen etc.) ein Gutachten nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO vom amtlich anerkannten Sachverständigen/Technischen Dienst erhalten haben, da auch hier die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erloschen ist und somit neu erteilt werden muss.

 

Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.

Zum Thema

Downloads:

SEPA-Lastschriftverfahren

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen/Technischen Dienstes inkl. Anlagen (im Original)
  • evtl. bereits vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein (auch ausländische)
  • evtl. bereits vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief (auch ausländische)
  • neue Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
  • Personalausweis/Reisepass des Fahrzeughalters/in
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Bei erledigung durch Dritte: spezielle Zulassungsvollmacht inkl. SEPA-Lastschriftverfahren mit Unterschrift Fahrzeughalter/in
  • Bei Zulassung auf Minderjährige: Zustimmung der Erziehungsberechtigten