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Vorsorglicher Unterrichtsabbruch am Wolfram-von-Eschenbach-Gymnasium

Am Wolfram-von-Eschenbach-Gymnasium ist im Rahmen des Chemieunterrichts eine Flüssigkeit ausgetreten. Der Unterricht wurde daraufhin vorsorglich und unter Aufsicht der Feuerwehr beendet.

Für Schülerinnen, Schüler oder Lehrkräfte bestand und besteht keine akute Gefahr.

Die Schülerinnen und Schüler befinden sich derzeit in der Turnhalle und können dort von ihren Eltern abgeholt werden oder sind bereits auf dem Heimweg.

Der Schulbetrieb findet am Montag wieder regulär statt.

Die Stadt Schwabach bedankt sich bei der Feuerwehr sowie der Schulleitung für das schnelle und besonnene Handeln.

Für die Zulassung eines Neufahrzeuges der Klassen M (PKW, Wohnmobil, Busse), N (LKW, Sattelzugmaschinen) und O (Anhänger) für das keine EG-Typgenehmigung (Certificate of Conformity, COC) vorliegt, ist eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV zu beantragen.

Für die Zulassung aller übrigen neuen oder gebrauchten Fahrzeuge für die keine EG-Typgenehmigung (Certificate of Conformity, COC) vorliegt, ist eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu beantragen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie durch Veränderungen am Fahrzeug (z. B. Gasanlageneinbau, Fahrwerksänderungen etc.) ein Gutachten nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO vom amtlich anerkannten Sachverständigen/Technischen Dienst erhalten haben, da auch hier die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erloschen ist und somit neu erteilt werden muss.

 

Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.

Zum Thema

Downloads:

SEPA-Lastschriftverfahren

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen/Technischen Dienstes inkl. Anlagen (im Original)
  • evtl. bereits vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein (auch ausländische)
  • evtl. bereits vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief (auch ausländische)
  • neue Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
  • Personalausweis/Reisepass des Fahrzeughalters/in
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Bei erledigung durch Dritte: spezielle Zulassungsvollmacht inkl. SEPA-Lastschriftverfahren mit Unterschrift Fahrzeughalter/in
  • Bei Zulassung auf Minderjährige: Zustimmung der Erziehungsberechtigten