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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

Wer alkoholische Getränke gegen Entgelt bei Veranstaltungen, Festen, Kirchweihen etc. ausschenken will, benötigt hierfür eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz.

Die Gestattung muss zwei Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden. Einen diesbezüglichen Antrag erhalten Sie im Gewerbeamt.

Die Gebühr für die Erteilung der Gestattung richtet sich nach der Größe und der Dauer der Veranstaltung.

Aus hygienischen und lebensmittelrechtlichen Gründen müssen bei diesen Veranstaltungen auch bestimmte Richtlinien wie zum Beispiel Kühlmöglichkeiten, Handwaschbecken usw. eingehalten werden. Informationen bezüglich dieser Anforderungen erteilt die Lebensmittelüberwachung.

 

 

Antragsformulare

e-government Formular:

Antrag auf Gestattung