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Öffnungszeiten rund um Ostern

Rund um die Feiertage gelten bei einzelnen Einrichtungen der Stadt Schwabach - Bürgerbüro, Jugendamt, Recyclinghof und Volkshochschule - geänderte Öffnungszeiten. Informieren Sie sich vorab über alle Regelungen und Erreichbarkeiten. Weitere Infos unter diesem Link.

Auskünfte aus dem Gewerberegister werden grundsätzlich nur auf schriftliche Anfrage und bei Begründung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses (zum Beispiel bei gerichtlichen Mahn-/Vollstreckungsverfahren) erteilt.
Auskünfte über Eintragungen im Bundeszentralregister über Gewerbetreibende (Gewerbezentralregisterauszug) sind vom Gewerbetreibenden oder einem Bevollmächtigten persönlich zu beantragen.

Gebühren:

  • Bei Auskunft aus dem Gewerberegister: 15 Euro
  • Bei Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: 13 Euro