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Schulbetrieb am Montag, 12. Januar 2026
Der Unterricht findet regulär in Präsenz statt. Wir bitten dennoch darum, die Plattform des Staatsministeriums https://www.unterrichtsausfall.bayern.de im Blick zu behalten wegen unvorhersehbarer Witterungsereignisse. Wir danken für Ihr Verständnis und für Ihre Umsicht.

Auskünfte aus dem Gewerberegister werden grundsätzlich nur auf schriftliche Anfrage und bei Begründung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses (zum Beispiel bei gerichtlichen Mahn-/Vollstreckungsverfahren) erteilt.
Auskünfte über Eintragungen im Bundeszentralregister über Gewerbetreibende (Gewerbezentralregisterauszug) sind vom Gewerbetreibenden oder einem Bevollmächtigten persönlich zu beantragen.

Gebühren:

  • Bei Auskunft aus dem Gewerberegister: 15 Euro
  • Bei Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: 13 Euro