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Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch, 1. bis 3. Juni: 8 bis 12 Uhr, Donnerstag (Fronleichnam) bis Samstag, 4. bis 6. Juni: geschlossen

Für Maßnahmen, die sich auf öffentliche Verkehrsflächen auswirken und eine Beschilderung mit Verkehrszeichen notwendig wird, ist die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde einzuholen. Im Gemeindegebiet der Stadt Schwabach ist für die Erteilung einer solchen verkehrsregelnden Maßnahme das Straßenvekehrsamt zuständig.

Hier kann z.B. auch die Genehmigung zum Aufstellen von Haltverboten für Umzugstätigkeiten beantragt werden.

 

 

Zum Thema

Downloads:

Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahme