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Einschränkungen in einzelnen Dienststellen

In folgenden Dienststellen gibt es derzeit Einschränkungen: Bürgerbüro, Melde-, Pass- und Zulassungsstelle, Führerscheinstelle, Familienunterstützender Dienst und Wirtschaftliche Jugendhilfe

 

Blauer EU-Ausweis

Schwerbehinderte Personen mit den Merkzeichen "aG" oder "Bl" können eine EU-einheitliche Parkerleichterung (blauer EU-Ausweis) beantragen.

Hierfür wird der Schwerbehindertenausweis bzw. der vollständige Bescheid (in Abdruck) des zuständigen Versorgungsamtes und ein aktuelles Lichtbild (im Original) benötigt. 

 

Orangener Ausweis

Den orangenen Ausweis können nur bestimmte Gruppen beantragen - hierbei ist auf die vorliegende Krankheit (z.B. Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn, künstlicher Darmausgang mit gleichzeitiger künstlicher Harnableitung) mit einem bestimmten Grad der Behinderung abzustellen. Nähere Angaben dazu finden Sie direkt auf dem Antragsformular. Hierbei wird zwingend die Einreichung des vollständigen Bescheides des Versorgungsamtes (in Abdruck) notwendig.