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Einschränkungen in einzelnen Dienststellen

In folgenden Dienststellen gibt es derzeit Einschränkungen: Bürgerbüro, Melde-, Pass- und Zulassungsstelle, Bürgerbauberatung und Führerscheinstelle und beim Familienunterstützenden Dienst.

Wer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Ist Ihr Geschäftssitz im Gemeindebereich der Stadt Schwabach, kann diese notwendige EU-Gemeinschaftslizenz (auch bei ausschließlich nationaler Befördrung notwendig) beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.

 

Die Erlaubnis ist in zwei Fahrzeugkategorien unterteilt:

1. zulässige Gesamtmasse von mehr 2,5 t bis maximal 3,5t

2. zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5t