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Der Erwerb, aber auch Besitz von Schusswaffen unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen und erfordert in der Regel eine behördliche Erlaubnis in Form einer so genannten Waffenbesitzkarte. Zum Führen erlaubnisfreier Reizstoffwaffen kann ein so genannter "kleiner Waffenschein" erteilt werden.

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:

Da der Antrag sehr fallbezogen ist, können wir Ihnen dazu leider keine genauen Auskünfte geben. Bitte wenden Sie sich direkt an unser Ordnungsamt.