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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

Die Tierkörperbeseitigung dient der Entsorgung von toten Tieren, Schlachtabfällen, verdorbenen Lebensmitteln tierischer Herkunft und anderen Stoffen, die seuchenhygienisch bedenklich sein können. Zuständig für das Stadtgebiet Schwabach ist die Tierkörperbeseitigungsanstalt Gunzenhausen.

Einzelne kleine Heimtiere dürfen zwar auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden. Dabei muss der Tierkörper mit einer mindestens 50 cm starken Erdschicht bedeckt werden. War das Tier an einer Tierseuche erkrankt, darf es nicht vergraben werden.

Natürlich ist auch die Beerdigung auf Tierfriedhöfen möglich.

Zum Thema

Links:

http://www.vtn-gunzenhausen.de/

 

https://www.landkreis-wug.de/veterinaerwesen/tierkoerperbeseitigungsanlage/ (Achtung: Link bitte kopieren, eine direkte Verlinkung ist aufgrund fehlender Freigabe durch den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen einer Verlinkung an dieser Stelle leider nicht möglich)