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Einschränkungen in einzelnen Dienststellen

In folgenden Dienststellen gibt es derzeit Einschränkungen: Bürgerbüro, Melde-, Pass- und Zulassungsstelle, Bürgerbauberatung und Führerscheinstelle und beim Familienunterstützenden Dienst.

Nach § 20 Luftverkehrsordnung dürfen Modellflugzeuge (Flugmodelle), unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen), Raketen, Feuerwerke, Fesselballone und unbemannte Freiballone unter bestimmten Voraussetzungen nur mit Erlaubnis der Luftfahrtbehörde betrieben werden.

Zuständig dafür ist das Luftamt Nordbayern.