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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

Das Abbrennen von Feuerwerken der Kategorie II durch Privatpersonen ist ohne Erlaubnis nur in der Zeit vom 31. Dezember bis zum 1. Januar (Silvester) zulässig. Außerhalb dieser Zeit darf ein Feuerwerk durch Privatpersonen nur mit behördlicher Genehmigung abgebrannt werden.

Aus Gründen des Lärm- und Brandschutzes werden entsprechende Anträge jedoch sehr restriktiv geprüft. Rein private Anlässe wie etwa Hochzeits- und Geburtstagsfeiern werden grundsätzlich nicht als Grund anerkannt.

Bitte beachten:

Die Stadt Schwabach erlässt für Silvester 2019/2020 ein vollständiges Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Raketen im Umfeld der histo­rischen Stadtkirche und des Markplatzes. Sie reagiert damit darauf, dass es in den vergangenen Jahren durch auf dem Königsplatz und dem Martin-Luther-Platz abgeschossene Feuerwerkskörper beinahe zu Bränden gekommen wäre. Darüber hinaus sollen durch das vollständige Verbot auch die auf dem Platz feiernden Menschen geschützt werden. Immer wieder wurden hier Böller und Raketen in der Menschenmenge abgefeuert.

Die Stadt wird auf das Verbot durch Hinweistafeln an allen Eingängen des Martin-Luther-Platzes und des Königsplatzes hinweisen. Die Polizei und die Sicherheitswacht werden in diesem Jahr auch verstärkt darauf achten, dass dieses Verbot eingehalten wird.