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Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch, 1. bis 3. Juni: 8 bis 12 Uhr, Donnerstag (Fronleichnam) bis Samstag, 4. bis 6. Juni: geschlossen

Das Halten von Hunden ist grundsätzlich steuerpflichtig. Näheres hierzu finden Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Schwabach.

Sie sind ein Teil der Grundbesitzabgaben und richten sich nach den jeweils gültigen Satzungen und Verordnungen.

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder inländische stehende Gewerbebetrieb, der in der Stadt Schwabach eine Betriebsstätte unterhält. Ausgenommen hiervon sind Betriebe der Land- und Forstwirtschaft...

Sie sind ein Teil der Grundbesitzabgaben und richten sich nach den jeweils gültigen Satzungen und Verordnungen.Die Straßenreinigungs- und -Sicherungsverordnung der Stadt Schwabach verpflichtet die...

Während die Grundsteuer A land- und forstwirtschaftliche Grundstücke betrifft, unterliegen alle übrigen Grundstücke – egal ob bebaut oder unbebaut – der Grundsteuer...

Neue Regelung ab 2017 Seit dem Jahre 2017 ist die Festsetzung der Schmutzwassergebühren auf die Städtische Steuerverwaltung, Ludwigstraße 16, übergegangen. Die Abrechnung für das Jahr 2016 erfolgte...

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Hundes und...