Am Freitag, 1. Mai, ist von 7 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit anlässlich dem Feiertag der Arbeit die Beflaggung der Dienstgebäude angeordnet.
Der Tag der Arbeit ist ein internationaler Feiertag, der weltweit in zahlreichen Staaten gefeiert wird. Der Beschluss, den 1. Mai über Ländergrenzen hinweg als Demonstrationstag der Arbeiter zu begehen, fiel 1889 bei einem internationalen Kongress in Paris. Der 1. Mai wurde gewählt, weil dieser Tag in den USA häufig als Stichtag für den Abschluss oder die Aufhebung von Arbeitsverträgen diente. Im Jahr 1919 war dieser Tag auf Beschluss der Weimarer Nationalversammlung erstmals gesetzlicher Feiertag in Deutschland.
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