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Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen öffnet das Bürgerbüro im Rathaus bis auf weiteres montags von 8 bis 14 Uhr, dienstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs bis freitags von 8 bis 14 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr. Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich. Alle Infos hier

 

Stadtkasse und Steueramt am Freitag, 15. Mai, geschlossen

Die Stadtkasse und das Steueramt sind am Freitag, 15. Mai, komplett geschlossen. Die Finanzsoftware steht an diesem Tag nicht zur Verfügung, weil ein städtischer Server umzieht. Die Beschäftigten stehen an diesem Tag auch nicht für telefonische Anfragen zur Verfügung.

 

 

 

 

Tätigkeiten

Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Bibliothek beschaffen Bücher, Zeitschriften sowie andere Medien. Sie erfassen die Medien am Rechner, systematisieren sie und pflegen die vorhandenen Bibliotheksbestände. Außerdem übernehmen sie die mit dem Verleih verbundenen Arbeiten und stellen z. B. Benutzerausweise aus, beraten Bibliotheksnutzer und beschaffen die gewünschten Medien und Informationen. Daneben bearbeiten sie Mahnungen, nehmen Verwaltungsaufgaben wahr und beteiligen sich an der Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen und Veranstaltungen.

Ablauf der Ausbildung

Dreijährige Ausbildungszeit mit

  • praktischer Ausbildung in der Stadtbibliothek Schwabach
  • Blockunterricht an der Städtischen Berufsschule für Medienberufe in München
  • Praktika in anderen Bibliothekstypen und in anderen Fachrichtungen
  • Ausbildungsvergütung von 1.368 bis 1.464 Euro brutto, je nach Ausbildungsjahr (Stand: 01.05.2026)
Voraussetzungen
  • Mindestens ein qualifizierender Mittelschul-Abschluss zum Ausbildungsbeginn
  • Gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
  • Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche samstags nicht arbeiten, daher ist die Vollendung des 18. Lebensjahres zeitnah zum Ausbildungsbeginn erwünscht.
Arbeitszeit

Die Stadtbibliothek ist von Dienstag bis Samstag geöffnet, dafür am Montag geschlossen, Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist somit von Dienstag bis Samstag zu erbringen. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche samstags nicht arbeiten, daher ist die Vollendung des 18. Lebensjahres zeitnah zum Ausbildungsbeginn notwendig.

 Aktuell steht kein freier Ausbildungsplatz zur Verfügung.