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Schulbetrieb am Freitag, 9. Januar 2026
Der Unterricht findet regulär in Präsenz statt. Sollten sich örtlich sehr widrige Witterungsverhältnisse ergeben, sind abweichende Lösungen möglich. Kinder, die wetterbedingt nicht zur Schule kommen können, gelten als entschuldigt. Das gilt auch, wenn Erziehungsberechtigte ihr Kind wegen der Witterung zu Hause behalten möchten.

Leistungen der Grundsicherung dienen der Sicherung des Lebensunterhalts bedürftiger Personen. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben:

  • Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
  • und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können.

Die Leistungen umfassen:

  • den maßgebenden Regelsatz
  • die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
  • soweit zutreffend Mehrbedarfe und einmalige Bedarfe
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Hilfe in Sonderfällen