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Öffnungszeiten des Bürgerbüros während der Sommerferien

Aufgrund mehrerer unaufschiebbarer Fortbildungsmaßnahmen schließt das Bürgerbüro an einigen Tagen in den Sommerferien bereits um 12 Uhr. Die Öffnungszeiten finden Sie hier in der Übersicht.

Leistungen der Grundsicherung dienen der Sicherung des Lebensunterhalts bedürftiger Personen. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben:

  • Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
  • und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können.

Die Leistungen umfassen:

  • den maßgebenden Regelsatz
  • die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
  • soweit zutreffend Mehrbedarfe und einmalige Bedarfe
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Hilfe in Sonderfällen