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Leistungen der Grundsicherung dienen der Sicherung des Lebensunterhalts bedürftiger Personen. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben:

  • Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
  • und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können.

Die Leistungen umfassen:

  • den maßgebenden Regelsatz
  • die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
  • soweit zutreffend Mehrbedarfe und einmalige Bedarfe
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Hilfe in Sonderfällen