Leistungen der Grundsicherung dienen der Sicherung des Lebensunterhalts bedürftiger Personen. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben:
- Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
 - Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
 - und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können.
 
Die Leistungen umfassen:
- den maßgebenden Regelsatz
 - die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
 - soweit zutreffend Mehrbedarfe und einmalige Bedarfe
 - Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
 - Hilfe in Sonderfällen
 
                                                French (FR)                    
                                                Italian (IT)                    
                                                Turkish (tr-TR)                    
                                                Greek (el-GR)                    
                                                Spanish (es-ES)                    
                                                English (UK)                    
                                                Deutsch