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Personalausfälle in einzelnen Dienststellen

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr.

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

Aufgrund der Urlaubszeit kann die Bürgerbauberatung in den Sommerferien vom 3. August bis einschließlich 11. September nur eingeschränkt angeboten werden. Infos dazu hier.

Die Führerscheinstelle ist bis Ende August telefonisch nicht erreichbar. Infos zur Terminvereinbarung gibt es hier.

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII können Bürger bis 65 Jahre erhalten, die keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld II oder auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. In der Regel handelt es sich um Bürger, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind.

Als nicht erwerbsfähig gilt, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit, das heißt in der Regel länger als sechs Monate außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Antragsformulare

e-government Formular:

Vermögenserklärung