Wer bekommt den Schwabach–Pass für Kinder?
Der berechtigte Personenkreis umfasst Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren, wenn sie oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil Anspruch hat auf:
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
 - Bürgergeld bzw. Sozialgeld nach dem SGB II
 - Kinderpflegegeld nach dem SGB VIII oder SGB XII
 - Jugendhilfe/Leistungen für den Lebensunterhalt nach §§ 19, 34, 41 SGB VIII
 - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
 - Wohngeld
 - Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeld
 
Die Stadt Schwabach unterstützt Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen durch die Ausgabe des Schwabach-Passes. Dieser ist für die Dauer von zwölf Monaten gültig und berechtigt derzeit zur:
- Übernahme der kompletten VHS-Gebühren
 - Übernahme der kompletten Kosten für den Eintritt ins Museum
 - Übernahme der Kosten für den Elementarbereich der Städtischen Musikschule
 - Übernahme der Hälfte der Kosten für das komplette Kursangebot der PICK-Programme
 - Eintritt in das Schwabacher Freibad für einen Pauschalbetrag von je 1 Euro
 
                                                French (FR)                    
                                                Italian (IT)                    
                                                Turkish (tr-TR)                    
                                                Greek (el-GR)                    
                                                Spanish (es-ES)                    
                                                English (UK)                    
                                                Deutsch                    
                                        
			
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