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Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen öffnet das Bürgerbüro im Rathaus bis auf weiteres montags von 8 bis 14 Uhr, dienstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs bis freitags von 8 bis 14 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr. Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich. Alle Infos hier

 

Stadtkasse und Steueramt am Freitag, 15. Mai, geschlossen

Die Stadtkasse und das Steueramt sind am Freitag, 15. Mai, komplett geschlossen. Die Finanzsoftware steht an diesem Tag nicht zur Verfügung, weil ein städtischer Server umzieht. Die Beschäftigten stehen an diesem Tag auch nicht für telefonische Anfragen zur Verfügung.

 

 

 

 

Wer bekommt den Schwabach–Pass für Kinder?

Der berechtigte Personenkreis umfasst Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren, wenn sie oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil Anspruch hat auf:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Bürgergeld bzw. Sozialgeld nach dem SGB II
  • Kinderpflegegeld nach dem SGB VIII oder SGB XII
  • Jugendhilfe/Leistungen für den Lebensunterhalt nach §§ 19, 34, 41 SGB VIII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeld

Die Stadt Schwabach unterstützt Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen durch die Ausgabe des Schwabach-Passes. Dieser ist für die Dauer von zwölf Monaten gültig und berechtigt derzeit zur:

  • Übernahme der kompletten VHS-Gebühren
  • Übernahme der kompletten Kosten für den Eintritt ins Museum
  • Übernahme der Kosten für den Elementarbereich der Städtischen Musikschule
  • Übernahme der Hälfte der Kosten für das komplette Kursangebot der PICK-Programme
  • Eintritt in das Schwabacher Freibad für einen Pauschalbetrag von je 1 Euro

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • Personalausweis (oder Reisepass)
  • Bescheid über Leistungen, die bezogen werden

Antragsformulare

e-government Formular:

Antrag auf Erteilung eines Schwabach-Passes