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Bei der Telefonanlage vom Melde- und Passamt sowie der Zulassungsstelle gibt es derzeit technische Probleme. Anrufe erreichen die Beschäftigten nicht, stattdessen springt direkt nach dem Freizeichen der Anrufbeantworter an, dessen Ansage von zu hoher Auslastung spricht. Bitte senden Sie  eine E-Mail an zulassungsstelle@schwabach.de oder meldeamt@schwabach.de mit Ihrem Anliegen und einer Telefonnummer. Die Kolleginnen rufen zurück.

Kriegsopferfürsorge

Kriegsopferfürsorge (KOF) wird auf Antrag gewährt für:

  • Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene, die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten oder erhalten können.
  • Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigte und Hinterbliebene, die Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) erhalten oder erhalten können.

Neben persönlicher Hilfe kommen Sachleistungen, einmalige und laufende Beihilfen sowie Darlehen in Betracht. Schulden werden in der Regel nicht übernommen.

Die wichtigsten Leistungen nach dem BVG sind:

  • Altenhilfe
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Darlehen
  • Bürgschaften und Zuschüsse
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Erholungshilfe
  • Erziehungsbeihilfen in Schule und Berufsausbildung
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Haushaltsweiterführung
  • Krankenhilfe
  • Sonderfürsorge und Wohnungshilfen