Ein vorläufiger Personalausweis kann bei Bedarf ausgestellt werden. Er kann nur in Verbindung mit dem (endgültigen) Personalausweis beantragt werden.
Bearbeitungszeit
Ein vorläufiger Personalausweis wird in der Regel sofort ausgestellt.
Gebühren
Der vorläufige Personalausweis kostet 10 Euro. Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten.
Gültigkeit
höchstens drei Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Persönliches Erscheinen
Wer einen vorläufigen Personalausweis beantragt, muss immer persönlich erscheinen. Auch wenn Eltern für minderjährige Kinder einen Ausweis beantragen wollen, muss das Kind oder Baby persönlich anwesend sein. Wenn nur ein Elternteil mit dem Kind oder Baby zur Beantragung erscheint, ist eine Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils notwendig. Leben beide Elternteile nicht nur vorübergehend getrennt, kann nur der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, das Ausweisdokument ohne Zustimmungserklärung beantragen.
Weitere Informationen
Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern
Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.