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Bei der Telefonanlage vom Melde- und Passamt sowie der Zulassungsstelle gibt es derzeit technische Probleme. Die Durchwahl -120 ist nur bei freier Leitung erreichbar. Außerhalb der Öffnungszeiten sowie bei Auslastung wird der Anruf sofort beendet und es erfolgt keine Bandansage. 

Wer gewerblichen Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Ist Ihr Geschäftssitz im Gemeindebereich der Stadt Schwabach, kann diese notwendige Gemeinschaftslizenz beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.

 

Die Erlaubnis ist in zwei Fahrzeugkategorien unterteilt:

1. zulässige Gesamtmasse von mehr 2,5 t bis maximal 3,5t

2. zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5t