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Aufgrund von Umstellungsarbeiten zur Einführung einer neuen Software muss die Unterhaltsvorschussstelle des Amtes für Jugend und Familie vom 3. bis zum 7. November für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben.

Wer gewerblichen Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Ist Ihr Geschäftssitz im Gemeindebereich der Stadt Schwabach, kann diese notwendige Gemeinschaftslizenz beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.

 

Die Erlaubnis ist in zwei Fahrzeugkategorien unterteilt:

1. zulässige Gesamtmasse von mehr 2,5 t bis maximal 3,5t

2. zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5t