Banner Verwaltung & Politik

Alle Personen, die befugt das Fischen oder das Angeln ausüben wollen, brauchen einen gültigen Fischereischein. Dieser kann erstmals erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er eine Fischerprüfung bestanden hat. In der Prüfung hat er ausreichende Kenntnisse über die Arten der Fische, über die Hege der Fischereibestände und Pflege der Fischgewässer, über die Fanggeräte und deren Gebrauch, über die Behandlung gefangener Fische und über fischereirechtliche und tierschutzrechtliche Vorschriften nachzuweisen.

Inhaltliche Fragen zur Fischereiprüfung sowie dem hierfür erforderlichen Vorbereitungslehrgang beantwortet der Fischereiverein-Schwabach, Telefon 09171 87371.

Die Kosten für die Erteilung des Fischereischeins bestehen aus der Verwaltungsgebühr sowie der Fischereiabgabe. Beides kann u.a. je nach Lebensalter und Art der zu erteilenden Erlaubnis stark variieren. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich gegebenenfalls direkt an das Sachgebiet für Ordnungsangelegenheiten.

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • behördliches Führungszeugnis (ist im Meldeamt zu beantragen)
  • Prüfungszeugnis der Fischerprüfung
  • Passbild
  • Personalausweis bzw. Reisepass