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Öffnungszeiten rund um Ostern

Rund um die Feiertage gelten bei einzelnen Einrichtungen der Stadt Schwabach - Bürgerbüro, Jugendamt, Recyclinghof und Volkshochschule - geänderte Öffnungszeiten. Informieren Sie sich vorab über alle Regelungen und Erreichbarkeiten. Weitere Infos unter diesem Link.

Zur Haltung eines gefährlichen Hundes bedarf es grundsätzlich einer ordnungsrechtlichen Erlaubnis, welche mit entsprechenden Auflagen verbunden sein kann. Hunde anderer Rassen können ebenfalls mit Auflagen versehen werden, sofern diese auffällig geworden sind und dies zur Abwehr von Gefahren unverzichtbar ist.

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:

Aufgrund der Fallbezogenheit bitten wir um persönliche Absprache mit dem Ordnungsamt.