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Der Bereich des Veterinärwesens umfasst hauptsächlich den Umgang mit Tierseuchen, die Fleischhygiene, die Überwachung fleischverarbeitender EU-Betriebe sowie die Beseitigung toter Tiere. Ferner bedarf der gewerbliche Transport von lebenden Tieren der behördlichen Erlaubnis nach veterinärrechtlichen Vorschriften.