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Bei der Telefonanlage vom Melde- und Passamt sowie der Zulassungsstelle gibt es derzeit technische Probleme. Die Durchwahl -120 ist nur bei freier Leitung erreichbar. Außerhalb der Öffnungszeiten sowie bei Auslastung wird der Anruf sofort beendet und es erfolgt keine Bandansage. 

Der gewerbliche Umgang mit Tieren, insbesondere der Tierhandel, bedarf einer behördlichen Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. Bei groben Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorgaben ist außerdem die Anordnung von weitergehenden Zwangsmaßnahmen wie etwa der Verhängung eines Tierhalteverbotes denkbar.