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Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen öffnet das Bürgerbüro im Rathaus bis auf weiteres montags von 8 bis 14 Uhr, dienstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs bis freitags von 8 bis 14 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr. Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich. Alle Infos hier

 

Stadtkasse und Steueramt am Freitag, 15. Mai, geschlossen

Die Stadtkasse und das Steueramt sind am Freitag, 15. Mai, komplett geschlossen. Die Finanzsoftware steht an diesem Tag nicht zur Verfügung, weil ein städtischer Server umzieht. Die Beschäftigten stehen an diesem Tag auch nicht für telefonische Anfragen zur Verfügung.

 

 

 

 

Sie planen eine Baumaßnahme, aber sind sich nicht sicher, ob Vögel oder Fledermäuse Ihr Haus als Nist- oder Quartiersplatz nutzen?

Was Sie tun können:

1. Prüfen

Schauen Sie im Vorfeld Dach, Fassade, Rollladenkästen, Nischen, Balken und Dachboden genau an. Achten Sie dabei besonders auf:

  • Ein- und Ausflüge von Tieren (bei Fledermäusen besonders zur Dämmerungszeit, bei Vögeln vor allem in den Sommermonaten)
  • Kotspuren
  • Nester, Federreste oder Geräusch
2. Schutzzeiten beachten

Bei Fledermäusen ist die Wochenstubenzeit von Mai bis August besonders kritisch. Die meisten Vögel brüten von Mai bis August.

Hier sehen Sie die Brutzeiten verschiedener Gebäudebrüter (pdf):

Brutzeitkalender

3. Nicht selbst handeln

Nester oder Quartiere dürfen nicht zerstört oder verschlossen werden – das ist nach §44 Bundesnaturschutzgesetz streng verboten.

4. Professionelle Hilfe holen
Untere Naturschutzbehörde Schwabach
09122-860-341
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Ehrenamtlicher Fledermausberater der Stadt Schwabach

Herr Wendl 

0911 - 484797 oder 0176 466 07 515

LBV-Kreisgruppe Roth-Schwabach 
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5. Lösungen finden
  • Baumaßnahmen werden oft zeitlich verschoben (z. B. auf Herbst/Winter).
  • Falls Quartiere betroffen wären, können Ersatzquartiere (Fledermauskästen, Nistkästen) installiert werden.
  • Mit fachlicher Begleitung lassen sich fast immer Lösungen finden, die Haus und Tiere schützen.

Wichtig: Auch leere Quartiere stehen unter Schutz! Arbeiten am Haus dürfen deshalb nur erfolgen, wenn:

  • sichergestellt ist, dass keine Quartiere vorhanden sind, oder
  • Ersatzquartiere geschaffen und die Maßnahme von der Naturschutzbehörde genehmigt ist

Arbeiten ohne Absprache und mit möglicher Zerstörung eines Quartiers sind ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG) und können rechtliche Konsequenzen haben.

Urheber

Urheberinformationen:

Hornisse:  Krzysztof Niewolny/Pixabay