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Schulbetrieb am Freitag, 9. Januar 2026
Der Unterricht findet regulär in Präsenz statt. Sollten sich örtlich sehr widrige Witterungsverhältnisse ergeben, sind abweichende Lösungen möglich. Kinder, die wetterbedingt nicht zur Schule kommen können, gelten als entschuldigt. Das gilt auch, wenn Erziehungsberechtigte ihr Kind wegen der Witterung zu Hause behalten möchten.

Bereiche des Amtes für Jugend und Familie:

Jugendhilfeverwaltung

 

Fachdienste erzieherische Hilfen

Familienunterstützender Dienst

Jugendhilfe im Strafverfahren

Pflegekinderdienst

Koordinierende Kinderschutzstelle

 

Kommunale Jugendarbeit

 

Verfahrenslotse