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Bei der Telefonanlage vom Melde- und Passamt sowie der Zulassungsstelle gibt es derzeit technische Probleme. Anrufe erreichen die Beschäftigten nicht, stattdessen springt direkt nach dem Freizeichen der Anrufbeantworter an, dessen Ansage von zu hoher Auslastung spricht. Bitte senden Sie  eine E-Mail an zulassungsstelle@schwabach.de oder meldeamt@schwabach.de mit Ihrem Anliegen und einer Telefonnummer. Die Kolleginnen rufen zurück.

Verlängert: Befristete Aufenthaltserlaubnis für Schutzberechtigte aus der Ukraine!

Die noch gültigen befristeten Aufenthaltserlaubnisse für aus der Ukraine geflüchtete bleiben weiterhin gültig. Die Inhaber dieser Erlaubnisse brauchen keine Verlängerung zu beantragen und müssen die Ausländerbehörde nicht aufsuchen.

 

Befristete Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine wurde bis 2026 verlängert

Nach der Verordnung über die Fortgeltung der befristeten Aufenthaltserlaubnisse für Schutzberechtigte aus der Ukraine werden Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz, die zum 1. Februar 2024 noch gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Diese Erlaubnisse wurden und werden gemäß § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes an Ausländer erteilt, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind. Zur Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.

 

Extended: Ukraine Residence Permit!

Продлено: разрешение на временное пребывание украинцев!

Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців!