Inside Banner

Die Ämter und Dienststellen der Stadt Schwabach sowie das Bürgerbüro sind am Kirchweihmontag, 22. September, ab 12 Uhr geschlossen.

Wegen technischer Umstellungen in der Stadtverwaltung kann es am Freitag, 19. September, ab ca. 11 Uhr zu Störungen der städtischen Telefonanlage kommen. Wir bitten um Verständnis.

Verlängert: Befristete Aufenthaltserlaubnis für Schutzberechtigte aus der Ukraine!

Die noch gültigen befristeten Aufenthaltserlaubnisse für aus der Ukraine geflüchtete bleiben weiterhin gültig. Die Inhaber dieser Erlaubnisse brauchen keine Verlängerung zu beantragen und müssen die Ausländerbehörde nicht aufsuchen.

 

Befristete Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine wurde bis 2026 verlängert

Nach der Verordnung über die Fortgeltung der befristeten Aufenthaltserlaubnisse für Schutzberechtigte aus der Ukraine werden Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz, die zum 1. Februar 2024 noch gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Diese Erlaubnisse wurden und werden gemäß § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes an Ausländer erteilt, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind. Zur Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.

 

Extended: Ukraine Residence Permit!

Продлено: разрешение на временное пребывание украинцев!

Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців!