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Personalausfälle in einzelnen Dienststellen

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr.

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

Aufgrund der Urlaubszeit kann die Bürgerbauberatung in den Sommerferien vom 3. August bis einschließlich 11. September nur eingeschränkt angeboten werden. Infos dazu hier.

Die Führerscheinstelle ist bis Ende August telefonisch nicht erreichbar. Infos zur Terminvereinbarung gibt es hier.

Erschließungsbeiträge

Bei der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage ist die Stadt Schwabach verpflichtet, Erschließungsbeiträge zu erheben. Rechtliche Grundlage hierfür sind Art. 5a KAG in Verbindung mit §§ 127 ff. BauGB und die Erschießungsbeitragssatzung der Stadt Schwabach. Dieser Beitrag muss von den Grundstückseigentümern an die Stadt Schwabach geleistet werden, sobald eine Straße "erstmalig endgültig hergestellt" wird. Die Beiträge werden auf Grundlage der der tatsächlichen Kosten für die Maßnahme berechnet und umfassen beispielsweise den Bau von Straßen, Gehwegen, Beleuchtung, Straßenentwässerungseinrichtungen oder Grünanlagen. Die Stadt Schwabach trägt grundsätzlich 10% der Erschließungskosten als Eigenanteil. Die restlichen 90 % werden auf die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer umgelegt.

Straßenausbaubeiträge

Seit dem 1. Januar 2018 dürfen bayerische Kommunen keine neuen Straßenausbaubeiträge mehr erheben. Straßenausbaubeiträge sind Kostenbeteiligungen wenn bereits erstmalig hergestellte öffentliche Straßen, Wege oder Plätze erneuert oder verbessert werden. Stattdessen erhalten die Kommunen nun Ausgleichszahlungen, um notwendige Sanierungen oder Ausbauten weiterhin finanzieren zu können.