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Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch, 1. bis 3. Juni: 8 bis 12 Uhr, Donnerstag (Fronleichnam) bis Samstag, 4. bis 6. Juni: geschlossen

Erschließungsbeiträge Bei der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage ist die Stadt Schwabach verpflichtet, Erschließungsbeiträge zu erheben. Rechtliche Grundlage hierfür sind Art. 5a KAG...

Die Erhebung von Kanalherstellungsbeiträgen erfolgt auf Grundlage der gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schwabach. Diese ist unter diesem LINK...

Widmung von Straßen und Wege   Durch eine Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und in eine Straßenklasse nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)...